Mitgliedsbeiträge des GCC

Beitragsbestimmungen

nach §3 der Satzung des Güstrower Carneval Club ´89 e.V.

Die folgenden Beitragsbestimmungen gelten für alle Mitglieder des Güstrower Carneval Club ´89 e.V.. Ehrenmitglieder nach §2 der Satzung des Güstrower Carneval Club ´89 e.V. sind hiervon ausgenommen und von Beiträgen und Gebühren befreit.

  1. Aufnahmegebühr
    • Die Aufnahmegebühr beträgt 10,00 €.
    • Die Aufnahmegebühr ist bei Eintritt in den Verein einmalig zu entrichten. Die Aufnahmegebühr wird 8 Wochen nach Eintritt in den Verein fällig.
  2. Mitgliedsbeiträge
    • Der Mitgliedsbeitrag ist als Jahresbeitrag im voraus an den Verein zu zahlen. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich am 1. November für das folgende Jahr fällig.

      Ausnahme: Bei Eintritt in den Verein wird ein anteiliger Jahresbeitrag fällig. Es zählen dabei die vollen verbleibenden Monate im Jahr. Dieser anteilige Mitgliedsbeitrag ist zusammen mit der Aufnahmegebühr zu entrichten, also 8 Wochen nach Eintritt in den Verein.
    • Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden die Mitgliedsbeiträge für die Überzahlten vollen Monate ab Beendigung der Mitgliedschaft an das aus dem Verein scheidende Mitglied ausgezahlt.
    • Die Höhe der Mitgliedbeiträge richtet sich nach dem Alter der Mitglieder. Dabei zahlen diejenigen den Beitrag für Erwachsene, die am 1.1. des Jahres, für den der Beitrag entrichtet werden soll, ihr 17. Lebensjahr vollendet haben. Alle anderen zahlen den Beitrag für Kinder und Jugendliche. Der Monatsbeitrag für Erwachsene beläuft sich auf 2,50 €, der für Kinder und Jugendliche auf 1,25 € (siehe Tabelle).

      Mitglieder Monatsbeitrag Jahresbeitrag
      Erwachsene 2,50 € 30,00 €
      Kinder / Jugendliche 1,25 € 15,00 €